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Alles über die DHBW Professur

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Vorteile einer DHBW Professur

Studienmodell

Die Dualität der Lehre ist das, was die Professur an der DHBW besonders macht. Durch den Wechsel von Theorie- und Praxisphasen erweitern die dual Studierenden ihr theoretisch erschlossenes Wissen durch berufsbezogene Erfahrungen. Neben ihren Tätigkeiten in der Lehre und Forschung bleiben DHBW Professor*innen durch den kontinuierlichen Austausch mit Studierenden und Dualen Partnern immer ganz nah an der Praxis.

Sinn

DHBW Professor*innen ermöglichen ihren Studierenden durch ihre Lehre, basierend auf jahrelanger Praxiserfahrung, den besten Einstieg ins Berufsleben. Sie bilden die Fach- und Führungskräfte von Morgen aus und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit ihrer Branche. Die kleinen Kursgruppen und die Auswahl der Studierenden durch die Dualen Partner sind zentrale Erfolgsfaktoren der DHBW Lehre.

Selbstbestimmung

DHBW Professor*innen entscheiden anhand des Curriculums, welche Inhalte sie wie und vor allem wann lehren. Sie entwickeln ihre Vorlesung selbst und können innerhalb des Blockplans gemeinsam mit der Studiengangsleitung festlegen, wann diese stattfinden. Die Betreuung der Studierenden, die Vorlesungsvorbereitung und weitere Tätigkeiten im Rahmen der Professur legen sie zeitlich ganz flexibel selbst fest.

Sicherheit

Durch die Berufung zur DHBW Professor*in werden Sie in der Regel verbeamtet und profitieren von allen damit einhergehenden Vorteilen.

Voraussetzungen für eine DHBW Professur

Die Voraussetzungen für eine Professur sind im Landeshochschulgesetz (LHG) im Paragraph § 47 „Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren“ festgelegt. Für eine Professur an der DHBW sind vor allem folgende Voraussetzungen hervorzuheben:

Promotion

„besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird“

Für die Professur an der DHBW ist in der Regel eine Promotion verpflichtend, eine Habilitation ist allerdings nicht nötig.

5 Jahre Berufserfahrung

„besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.“

Die Dualität der Lehre setzt voraus, dass Professor*innen der DHBW ihre Lehre mit hohem Praxisbezug gestalten. Die berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs ist daher eine wichtige Voraussetzung.

Pädagogische Eignung

„pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist“

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die pädagogische Eignung nachzuweisen. Sie kann durch Lehrerfahrung, Doziertätigkeit, ein didaktisches Lehrkonzept oder verschiedene Weiterbildungsabschlüsse (beispielsweise beim ZHL – Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen der DHBW) belegt werden.

 

Schritt für Schritt zur DHBW Professur

Bewerbung auf eine ausgeschriebene Professur
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Bewerbung auf eine ausgeschriebene Professur

Auf unserer Website finden Sie hier die aktuellen Stellenausschreibungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und laden Sie Ihr Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und weitere Dokumente im System hoch. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen von der Berufungskommission gesichtet.

Einladung zum Vorgespräch
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Einladung zum Vorgespräch

Nachdem Ihre Bewerbungsunterlagen gesichtet wurden und eine grundsätzliche Eignung festgestellt wurde, kann es – je nach Auswahlverfahren – zu einer Einladung für ein kurzes Vorgespräch mit dem*der Vorsitzenden der Berufungskommission kommen. Manchmal entfällt dieses Gespräch und Sie werden gleich zu einem Präsenztermin eingeladen (Schritt 3).

Präsenztermin inkl. Probevorlesung und Bewerbungsgespräch
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Präsenztermin inkl. Probevorlesung und Bewerbungsgespräch

Nachdem Ihre Bewerbungsunterlagen gesichtet wurden und eine grundsätzliche Eignung festgestellt wurde, werden Sie für einen Präsenztermin an den Standort eingeladen. An diesem Tag halten Sie zu vorgegebenen Themen eine Probevorlesung vor Studierenden und ggf. einen Fachvortrag vor der Berufungskommission. Eventuell kann die exemplarische Bewertung einer Bachelorarbeit gewünscht werden. Zum Abschluss findet ein Bewerbungsgespräch mit der Berufungskommission statt. Einzelheiten erfahren Sie in der Einladung zum Präsenztermin.

Berufung
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Berufung

Nachdem die Vorstellungstage mit allen potenziellen Kandidat*innen durchgeführt wurden, entscheidet sich die Berufungskommission für einen Berufungsvorschlag, den sie den Gremien der DHBW zur Zustimmung vorlegt. Erst nach diesem Gremienlauf erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Sie den Listenplatz 1 erhalten haben und somit berufen werden. Durch die festen Gremientermine kann diese Rückmeldung einige Monate dauern. Sollten Sie auch nach längerer Zeit keine Rückmeldung erhalten haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Absage. Nach Abschluss werden alle Bewerber*innen über den Ausgang ihres Bewerbungsverfahrens informiert.

Berufungsverhandlung
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Berufungsverhandlung

Nachdem Sie von der Berufungskommission berufen wurden, können Sie den Bedarf an einer Berufungsverhandlung anmelden. Dabei können Sie mit der*dem Rektor*in Ihrer Studienakademie über weitere Ausstattung und Leistungsbezüge verhandeln.

Rufannahme
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Rufannahme

Zum Abschluss des Verfahrens werden Sie auf eine DHBW Professur berufen. Sie reichen alle nötigen Unterlagen ein und erhalten dann nach der erfolgreichen Prüfung einen Termin zur Urkundenübergabe und Vereidigung zur Professor*in. Herzlichen Glückwunsch und herzlich Willkommen!

Hinweis: Sie erhalten bei der Ernennung zur Professor*in an der DHBW keinen Arbeitsvertrag, sondern „nur“ die Ernennungsurkunde. Mehr dazu in unseren FAQ.

FAQ zur DHBW Professur

Berufung

Arbeiten als DHBW Professor*in

DHBW als Arbeitgeberin

Sonstiges

Berufung

Was sind die Voraussetzungen für eine DHBW Professur?

Die Voraussetzungen für eine Professur sind im Landeshochschulgesetz (LHG) im Paragraph § 47 „Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren“ festgelegt. Diese finden Sie hier. Eine genaue Erklärung und welche Voraussetzungen speziell für die DHBW gelten, finden Sie im Abschnitt „Voraussetzungen für eine DHBW Professur“.

Wie läuft das Berufungsverfahren ab?

Genaue Informationen zum Ablauf des Berufungsverfahrens finden Sie im Abschnitt „Schritt für Schritt zur DHBW Professur“.

Bekomme ich einen Arbeitsvertrag?

Bei einer Berufung zur DHBW Professur erhalten Sie keinen klassischen Arbeitsvertrag. Stattdessen werden Sie berufen und erhalten dann eine Ernennungsurkunde zur Professor*in.

Kann ich ohne Verbeamtung Professor*in werden?

Falls Sie nicht verbeamtet werden können, ist eine Professur im Angestelltenverhältnis möglich.

Gibt es eine Probezeit?

Die Probezeit für Professor*innen ist in §50 Abs.1 des Landeshochschulgesetzes geregelt. Darin ist beschrieben, dass bei einer ersten Berufung eine Verbeamtung auf Probe erfolgen kann. Diese Probezeit beträgt drei Jahre und kann auf höchstens fünf Jahre verlängert werden.

Arbeiten als DHBW Professor*in

Welches Gehalt erhält ein*e DHBW Professor*in?

Bei einer DHBW Professur gehören Sie zur Besoldungsgruppe W2. Ihr genaues Gehalt können Sie sich hier errechnen lassen: Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst.

Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit?

Die Arbeitszeit von DHBW Professor*innen wird nicht in Wochenarbeitszeiten angegeben, da Sie sich als Professor*in die Arbeitszeit zum größten Teil selbst einteilen können. Die Arbeitszeit wird daher in Unterrichtseinheiten (jeweils 45 min.) pro Jahr angegeben und wird als Deputat bezeichnet. Das Deputat für eine DHBW Professur beträgt 576 Unterrichtseinheiten pro Jahr.

Was ist ein Deputat?

Die Arbeitszeit von DHBW Professor*innen wird als Deputat bezeichnet und beträgt 576 Unterrichtseinheiten (je 45 min.) pro Jahr.

Wo kann ich als DHBW Professor*in arbeiten?

Als DHBW Professor*in sind Sie tätig an einem unserer landesweit zwölf Standorte:

  • DHBW Heidenheim
  • DHBW Heilbronn
  • DHBW Karlsruhe
  • DHBW Lörrach
  • DHBW Mannheim
  • DHBW Mosbach
  • DHBW Mosbach; Campus Bad Mergentheim
  • DHBW Ravensburg
  • DHBW Ravensburg; Campus Friedrichshafen
  • DHBW Stuttgart
  • DHBW Stuttgart; Campus Horb
  • DHBW Villingen-Schwenningen

Wie viel Urlaub habe ich als DHBW Professor*in?

Als DHBW Professor*in haben Sie Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr.

Kann ich als DHBW Professor*in mobil oder aus dem Homeoffice arbeiten?

Im Rahmen Ihres Dienstverhältnisses ist das mobile und zeitlich flexible Arbeiten in den meisten Fällen möglich. Eine Ausnahme ist die Lehre, da die Vorlesungen in der Regel in Präsenz stattfinden.

Selbstverständlich wird Ihnen eine technische Grundausstattung für die mobile Arbeit sowie ein Büro am jeweiligen DHBW Standort zur Verfügung gestellt.

Kann ich als DHBW Professor*in in Teilzeit gehen?

Eine Ernennung zur DHBW Professor*in und die Verbeamtung erfolgen immer in Vollzeit. Welche Möglichkeiten Ihnen die DHBW als familiengerechte Hochschule bietet, können Sie jederzeit mit den zuständigen Gleichstellungsbeauftragten am DHBW Standort besprechen. Die Kontaktdaten finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Kann ich als DHBW Professor*in einer Nebentätigkeit nachgehen?

Die Rechte und Pflichten zu Nebentätigkeiten sind im Landesbeamtengesetz §§60 ff. geregelt. Grundsätzlich gilt: Eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit gilt allgemein als erteilt, wenn 1. die Vergütungen hierfür insgesamt 1200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, 2. die zeitliche Beanspruchung insgesamt ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet, 3. die Nebentätigkeiten in der Freizeit ausgeübt werden und 4. kein Versagungsgrund nach § 62 Absatz 2 LBG vorliegt.

DHBW als Arbeitgeberin

Welches Studienmodell bietet die DHBW?

Da dem Studium an der DHBW ein Ausbildungsvertrag über 3 Jahre im Betrieb des Dualen Partners zugrunde liegt, absolvieren Studierende an der DHBW ihr Studium in 6 Semestern. Innerhalb eines Semesters finden in der Regel 12 Wochen Theorie inklusive 2 Wochen Prüfungszeit und 12 Wochen Praxisphase im Wechsel statt. Studienbeginn ist immer der 01.10. und Studienabschluss bzw. Vertragsende der 30.09. eines Jahres.

Kann ich mich als Dozent*in an der DHBW bewerben?

Wenn Sie sich zunächst nur für einen Lehrauftrag an der DHBW interessieren, können Sie sich hier darüber informieren, wie Sie Dual Dozierende*r werden können.

Sonstiges

Wird meine Promotion aus dem Ausland anerkannt?

In anabin, dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, können Sie selbst prüfen, ob Ihre Promotion anerkannt wird.

Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden?

Dann kontaktieren Sie gerne das Beratungsteam des Academic Career Centers: +49 711 320660 6076 oder acc[at]dhbw.de

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